Bewerbungsverfahren
Grundlage der Bewerbung um den Kita-Preis Gute gesunde Kita bildet die Selbstbewertung der Kita in den 28 Qualitätsmerkmalen. Diese Selbstbewertung wird vom Bewertungsteam der Unfallkasse NRW und der BGW in bis zu zwei Schritten überprüft. Zunächst werden dabei die eingereichten Unterlagen bewertet und schließlich wird bei den aussichtsreichsten Bewerbungen die gelebte Praxis bei einem Ortstermin in der Kindertageseinrichtung in Augenschein genommen. Die Qualitätsmerkmale sind dabei im gesamten Bewerbungsverfahren gleich.

Der erste Schritt der Bewerbung ist die Selbstbewertung der Kita. Im Bewerbungsformular werden die Bewerber durch die einzelnen Qualitätsmerkmale geleitet und geben anhand der Bewertungskriterien Auskunft, wie sie ihre eigene Kita einschätzen. Es empfiehlt sich, die Beantwortung der Fragen gemeinsam im Team vorzunehmen, um alle relevanten Informationen einzubeziehen. Zur Beantwortung einzelner Fragen, z. B. zur Sicherheitsorganisation, ist außerdem die Hinzuziehung des Trägers sinnvoll. Das Bewerbungsformular beginnt mit acht Fragen zu gesetzlichen Anforderungen an die Kindertageseinrichtung, z. B. zu Sicherheitsbeauftragten und der Gefährdungsbeurteilung. Bei diesen Fragen handelt es sich um K.-o.-Kriterien. Eine vollständige Bewerbung kann erst erfolgen, wenn die Kita diese gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Bei einigen Fragen ist zusätzlich das Hochladen von Dokumenten erforderlich. Das Einreichen von Unterlagen ist nur als Datei und ausschließlich über die Hochladefunktion im Bewerbungsformular möglich. Eine Übersicht über alle erforderlichen Dokumente befindet sich im zweiten Teil dieser Broschüre.
Im zweiten Schritt wird die Selbstbewertung der Kita anhand der eingereichten Unterlagen von der Unfallkasse NRW überprüft. Dabei stehen die Qualitätsmerkmale im Mittelpunkt, die ganz oder teilweise anhand der eingereichten Dokumente bewertet werden können. Die Prüfung der Unterlagen wird im Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Im dritten Schritt wird die gelebte Praxis in den Kitas mit den aussichtsreichsten Bewerbungen bei einem Ortstermin durch die Unfallkasse NRW und die BGW überprüft. Dabei stehen komplexe Sachverhalte im Vordergrund, die anhand eines Gesprächs mit Leitung, Teammitgliedern und Trägervertreter sowie eines Rundgangs durch die Einrichtung bewertet werden. Die Ortstermine finden im Zeitraum von Januar bis Juni 2026 statt.
Die Dokumentenbewertung sowie der Ortstermin mit Gespräch und der Rundgang werden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Unfallkasse NRW und der BGW durchgeführt. Das Bewertungsteam ist dabei multiprofessionell aufgestellt.
Kindertageseinrichtungen, die bei einem der Schritte aus dem Verfahren ausscheiden, erhalten eine qualifizierte Rückmeldung, warum sie nicht ausgezeichnet wurden. Diese Rückmeldung beinhaltet auch Hinweise für die weitere Arbeit an der Qualitätsentwicklung der Kita.